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Im Grundgesetz heißt es, die Würde des Menschen ist unantastbar. Haben Embryonen nicht auch menschliche Würde?

Nach gängiger Rechtsauffassung kommt menschlichen Embryonen bereits ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle Menschenwürde zu. Die Antwort auf diese Frage scheint also einerseits einfach und eindeutig auszufallen. Andererseits wird der Begriff der Menschenwürde in der bioethischen Diskussion sehr unterschiedlich verwendet.

 

So verwenden manche den Begriff der Menschenwürde zum Beispiel dazu, die behauptete Sonderstellung des Menschen herauszustellen oder absolute Grenzen dessen zu markieren, was man mit Menschen tun darf.

 

Andere wollen mit dem Verweis auf die Menschenwürde eine behauptete Unverrechenbarkeit und Unersetzbarkeit von menschlichen Personen zum Ausdruck bringen.

 

Wieder anderen geht es um ein Verbot der Instrumentalisierung von Menschen oder um die die (Selbst-)Achtung und die Selbstbestimmung von Personen beziehungsweise deren (physische wie psychische) Integrität.

 

Manchmal ist mit dem Verweis auf die Menschenwürde garnicht die Würde von einzelnen Individuen gemeint, sondern vielmehr der Schutz eines bestimmten Menschenbildes bzw. die Würde der Menschheit als Gattung.

 

Je nach dem, was man unter Menschenwürde versteht, kann man (oder muss man) entsprechend auch menschlichen Embryonen Menschenwürde zu- oder absprechen. Manche Ethikerinnen und Ethiker haben vor diesem Hintergrund vor einem inflationären Gebrauch des Begriffs der Menschenwürde gewarnt oder haben den Verdacht geäußert, dass der Begriff der Menschenwürde letztlich leer sei, beziehungsweise dass der Gebrauch des Menschenwürde-Arguments häufig einfach nur eine Art argumentativen Notstand beheben solle.

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