Internationaler Vergleich
Die Gesetze zum Thema Stammzellenforschung sind überall auf der Welt sehr unterschiedlich. Hier finden Sie ein Übersicht der Länder Deutschland, Großbritanien, Israel, Italien und den USA.
| Forschung an hES-Zellen | Herstellen von neuen hES-Zellen | Kerntransfer/Herstellen von Embryonen für die Forschung | Gesetze/Regulierung | |
| Deutschland | verboten, es sei denn: hES-Zellen wurden im Ausland vor einem Stichtag hergestellt |
verboten | verboten | Embryonenschutzgesetz, Stammzellgesetz Zentrale Ethikkommission am Robert-Koch-Institut |
| Großbritannien | erlaubt | erlaubt Auch ES-Zellen aus im Rahmen der Prä-Implantations-Diagnostik (PID) verworfenen Embryonen |
erlaubt Verbot des Reproduktiven Klonens |
Fertilisation and Embryology Act, 1990 .Aufsichtsbehörde: Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) |
| Israel | erlaubt |
erlaubt |
erlaubt. |
Aufsichtsbehörde: Helsinki Committee for Genetics |
| Italien | nicht explizit verboten, aber keinerlei staatliche Förderung | verboten |
verboten |
Italian law on assisted reproduction technology (Law 40/2004) |
| USA | bedingt erlaubt | erlaubt. Auch ES-Zellen aus im Rahmen der Prä-Implantations-Diagnostik (PID) verworfenen Embryonen |
erlaubt. Eizellspende ohne (finanzielle) Gegenleistung erlaubt Keine explizite Gesetze auf Bundesebene. Staatliche Mittel dürfen nur für ES-Zellen verwendet werden, die vor dem 9.08.2001 gewonnen wurden. |
NIH-Register![]() |
hES: humane Embryonale Stammzellen




